Mit einer Versicherung, der Krankenversicherung, ist man gesichert, wenn man eine medizinische Behandlung benötigt oder eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nimmt. Arbeitnehmer versichern sich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nicht immer den optimalen Versicherungsschutz, denn man muss für verschiedene Behandlungen, für die Versorgung mit Zahnersatz, für Medikamente und für die Behandlung im Krankenhaus Zuzahlungen leisten. Angestellte mit einem hohen Einkommen, Selbstständige und Beamte können den Service der Privaten Krankenversicherung nutzen. Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz und bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Um die Versicherungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und der Privaten Krankenversicherung auszugleichen, kann man als gesetzlich Krankenversicherter eine Krankenzusatzversicherung wählen. Im Rahmen dieser Versicherung kann man verschiedene Leistungen, z. B. die Chefarztbehandlung, die Versorgung mit Sehhilfen oder die Behandlung beim Heilpraktiker, versichern. Eine besondere Form der Krankenzusatzversicherung ist die Zahnzusatzversicherung.
Die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse für den Zahnersatz übernommen werden, sind nur ein geringer Teil. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für den Zahnersatz ganz oder teilweise, je nachdem, in welchem Umfang man diese Versicherung wählt. Ein wichtiger Bereich der Zahnzusatzversicherung ist die Versorgung mit Implantaten. Loser, schlecht sitzender Zahnersatz führt schnell zu losen Zähnen. Mit Implantaten in hoher Qualität kann man vorsorgen. In der Zahnzusatzversicherung sollte man diesen Versicherungsschutz vereinbaren. Als Alternative zur Standardfüllung der Zähne mit Amalgam kann man höherwertige Füllungen, deren Kosten nicht oder nicht in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, in die Leistungen der Zahnzusatzversicherung aufnehmen. Sinnvoll ist eine professionelle Zahnreinigung, denn sie schützt vor Zahnfleischentzündungen, Zahnfleischbluten und Zahnstein, die eine ernsthafte Parodontose mit dem Ausfall der Zähne zur Folge haben können. Die Kosten dafür sind von den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten selbst zu tragen. Deshalb sollte man diese Leistung in der Zahnzusatzversicherung vereinbaren. Für Kinder kann die Behandlung beim Kieferorthopäden und die Versorgung mit den verschiedenen Apparaturen in der Zahnzusatzversicherung vereinbart werden.
Bevor man die Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte man überlegen, welche Leistungen man versichern möchte, und sich im Internet einen Überblick über die Leistungen der verschiedenen Anbieter und über die Beiträge verschaffen. Im Zahnzusatzversicherung Vergleich im Internet bekommt man einen umfassenden Überblick über die Anbieter.
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