Wer kennt sie nicht, Meisterdetektive wie Sherlock Holmes und Hercule Poirot oder auch die, die sich als Amateurdetektive einen Namen gemacht haben wie Miss Marple und Pater Brown? Was aber machen die Spürnasen von heute, wen oder was observieren sie? Ein Detektiv beobachtet Personen und Objekten, er recherchiert und befragt und dokumentiert seine Arbeitsergebnisse. Obwohl er als Privatermittler handelt, sind seine Ergebnisse gerichtlich verwertbares Beweismaterial. Die offizielle Berufsbezeichnung für einen Detektiv ist in Deutschland Privatdetektiv, die als solche nicht geschützt ist und an die auch keine besonderen beruflichen Voraussetzungen, keine bestimmte Ausbildung oder Lizenzen geknüpft sind. Ein Detektiv kann selbstständig und allein oder auch gemeinsam mit anderen in einer Detektei oder auch in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten. Eine Ausnahme sind Kaufhausdetektive, die zur Ausübung ihrer überwachenden Tätigkeit eine behördliche Bewachungserlaubnis brauchen und rechtlich deshalb zu den Bewachern zählen.
Wer einen Detektiv beauftragt, schließt mit ihm regelmäßig einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dadurch wird der Erfolg indes nicht garantiert, denn der Detektiv schuldet diesen nicht. In einigen Fällen ist das Einschalten einer Detektei eine sinnvolle Ergänzung zur Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei. In den meisten Fällen wird jedoch eine Detektei eingeschaltet, wenn die staatlichen Strafverfolgungsbehörden gar nicht tätig werden sollen oder dürfen. Dies gilt in der Hauptsache für das Zivilrecht und hier insbesondere für Ermittlungen im Bereich des Familienrechts, beispielsweise wenn es um partnerschaftliche Angelegenheiten oder um Sorgerecht, Unterhaltsrecht oder auch um Erbrecht geht. Eine Detektei wird auch mit der Suche von Vermissten oder mit der Ermittlung von Anschriften beauftragt.
Unternehmen beauftragen eine Detektei vor allem, wenn es um Ermittlungen, Observationen und Recherchen im unternehmerischen Bereich, also in Fällen von Wirtschaftskriminalität geht. Häufige Themen sind hier die Überprüfung von Schuldnern und auch von Mitarbeitern, aber auch Wettbewerbsangelegenheiten, Patentrechtsverletzungen, Computerkriminalität und zur Aufdeckung von Schwarzarbeit. Diese Sachverhalte verlangen von einer Detektei bzw. deren Detektiven oftmals den Einsatz hochwertiger technischer Hilfsmittel. Dazu gehören unter anderem die Videoüberwachung und die GPS Ortung, aber auch die Lauschabwehr von Wirtschafts- und Industriespionage als ein wichtiger Akt zur Selbstverteidigung für betroffene Unternehmen. Denn der durch Spionage entstandene wirtschaftliche Schaden beläuft sich pro Jahr auf die astronomische Zahl von mehreren Milliarden. Tatsächlich sind die Aufgaben einer Detektei heutzutage nicht mehr mit den Ermittlungen der großen Meisterdetektive vergleichbar. Die Ermittlungs- und Rechercheaufgaben sind umfangreicher, spezieller geworden und mit Einsatz von Technik in ihren Ergebnissen und damit in ihrer Beweiskraft eindeutiger geworden.
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