Kein Mensch kann davon ausgehen, dass er ein Leben lang, bis ins hohe Alter fit und gesund sein wird und dann eines Nachts in Ruhe stirbt. Dies ist zwar keine Utopie, trifft aber verhältnismäßig in den wenigsten Fällen ein. Genau aus diesem Grunde zahlt es sich aus, schon in jungen Jahren in punkto Vorsorge nachzudenken. Sollte man wirklich das Pech haben, aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig für sich selbst sorgen zu können, bleiben einem zumindest finanzielle Probleme erspart. Eine private Pflegeversicherung kann in einem hohen Maße dafür sorgen, dass man unbeschwerter Richtung Zukunft blickt.
Die Soziale Pflegeversicherung (PV) stellt in Deutschland den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch als Pflichtversicherung eingeführt. Die PV bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Die Soziale Pflegeversicherung hat zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden.
Alle gesetzlich krankenversicherten Menschen sind per Gesetz in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung müssen bei diesem Unternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Versicherungsvertrag abschließen und auch aufrechterhalten. Die Versicherungspflicht für den gesamten nach deutschem Recht krankenversicherten Bevölkerungsteil entlastet die von den Gemeinden getragene Sozialhilfe, aber zudem auch Einzelpersonen und deren Familien, die in Pflegeheimen als „Selbstzahler“ bis zur Einführung der Pflegeversicherung keine staatliche Unterstützung bei hohen Pflegekosten in Anspruch nehmen konnten.
Für die Mitglieder der „privaten Pflegepflichtversicherung“ gelten im Unterschied zur gesetzlichen Pflegeversicherung altersabhängige Beiträge. Die Beitragsregelungen sind sehr komplex. Die privaten Pflegeversicherungen arbeiten auf der Basis des so genannten Anwartschaftsdeckungsverfahrens; es müssen Altersrückstellungen gebildet werden. Die „Leistungen“ sind denen der sozialen Pflegeversicherung mindestens gleichwertig. An die Stelle der Sachleistungen tritt die Kostenerstattung. Weitere, ausführliche Details können diesbezüglich auch unter Pflegeversicherung-Experten.de abgerufen werden.
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