Viele Internetnutzer, die sich allzu sorglos im World Wide Web bewegen – sei es, weil sie das Internet immer noch für einen anonymen, rechtsfreien Raum halten oder weil sie sich im Medienrecht nicht genug auskennen – bekommen früher oder später eine Abmahnung.
Das kann eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier und Partner sein, von der Kanzlei Waldorf oder von einer beliebigen anderen Kanzlei, die im Auftrag von großen Unternehmen das Internet nach Filesharing-Sündern durchsucht. Meist, jedoch nicht immer, handelt es sich bei den „Vergehen“ um Filesharing. Aber auch die unvorsichtige Nutzung von Online Auktionsportalen kann zu einer Abmahnung führen. Und so eine Ebay Abmahnung ist nicht unbedingt weniger ärgerlich oder teuer als eine Filesharing Abmahnung.
Zumeist muss man mehrere hundert Euro an das geschädigte Unternehmen als Schadensersatz zahlen. Hin und wieder kommt es vor, dass die Beträge auch bis in den vierstelligen Bereich gehen. Hinzu kommt in jedem Fall noch das Honorar des Anwalts. Des gegnerischen Anwalts wohlgemerkt, also des Anwalts, der einen abgemahnt hat. Diese reichlich absurd anmutende Regelung gibt es nur hier in Deutschland. In allen anderen europäischen Ländern muss das Unternehmen, das abmahnen lassen möchte, seine Anwaltskosten selbst begleichen. Daher ist dort keine Rede von Abmahnwellen, so wie wir sie hier kennen, denn es würde sich schlicht und einfach für die Unternehmen nicht lohnen, die Anwaltskosten zu zahlen.
Hinzu kommt, dass in Deutschland recht wenig dafür getan wird, die Internetnutzer über ihre Rechte, aber auch über die Grenzen der selbigen zu informieren. Bis sich an dieser Situation etwas geändert hat, muss jeder für sich selbst aufpassen, dass er keine Grenzen übertritt. Sollte dies doch einmal passiert sei, kann man sich mit der Abmahnung an einen Anwalt wenden. Dies bringt nicht automatisch noch mehr Kosten, wie man im ersten Moment meinen könnte, sondern trägt in den meisten Fällen dazu bei, dass die Schadensersatzsumme reduziert und die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten umformuliert wird.
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