Für viele junge Leute stellt sich die Frage, wann soll ich das Elternhaus verlassen? Einige Teenager ziehen es vor mit dem 18. Lebensjahr die Obhut der Eltern zu verlassen. An dieser Stelle sind junge Frauen flexibler als die jungen Burschen und ziehen viel früher in die eigene Wohnung. Hier sind die jungen Männer träger, denn sie genießen oft den Komfort an Mutters Herd. Deshalb besitzen sie bei den Eltern voll eingerichtete Zimmer und sind damit voll zufrieden. Es wird jedoch angeraten, das Elternhaus nach Beendigung der Ausbildung zu verlassen. Dabei spielt aber auch die finanzielle Unabhängigkeit eine große Rolle. Es ist aber sinnvoll das elterliche Nest zu verlassen und somit eine gewisse Distanz zum Elternhaus zu bekommen.
Ist das Kind noch nicht volljährig, dann unterschreiben die Eltern den Mietvertrag. Dabei stehen unterschiedliche Wohnformen zur Verfügung. Wer seine Selbständigkeit noch nicht allein wagen möchte, der zieht in eine Wohngemeinschaft. Der Vorteil ist, die Kosten für die Miete ist für den Einzelnen viel geringer. Das ist auch bei der Mietkaution so. Diese wird dann durch die Anzahl der Bewohner geteilt. Viele Vermieter möchten sich absichern und vereinbaren vor dem Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution. Diese Mietkaution ist eine Sicherung des Vermieters gegenüber seinen Mietern. Treten Schäden ein für die der Mieter verantwortlich ist, dann wird das von dieser Einlage finanziert. Über die Höhe der Mietkaution gibt es klare gesetzliche Regelungen und nach Paragraph 550 b des Bürgerlichen Gesetzbuches darf diese Mietkaution drei Nettomonatsmieten nicht übersteigen. Die Mietkaution kann von dem Mieter in verschiedenen Formen gestellt werden. Die meisten Mietkautionen werden als Bargeld an dem Vermieter gezahlt. Der Vermieter ist dann umgehend verpflichtet, diese Mietkaution auf ein extra Konto bei einer Bank anzulegen. Mindestens einmal im Jahr bekommt der Mieter einen Kontoauszug und sieht dabei die Höhe der Mietkaution sowie die Zinsen. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses wird diese Mietkaution plus Zinsen an den Mieter ausgezahlt. Gibt es jedoch Ansprüche des Vermieters an den Mieter, so wird das aus der Mietkaution beglichen.
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