Für Humanmediziner und Zahnärzte und deren Familienangehörigen hält die Private Krankenversicherung eigene Tarife für die Krankenversicherung bereit. Ärztetarife sind je nach Definition preiswerter. Der angestellte Arzt hat andere Ansprüche an seine Krankenversicherung als der Niedergelassene Arzt. Die Kalkulation berücksichtigt die akademische Ausbildung und die praktische Tätigkeit. Der Ursprung liegt in der Behandlung unter Kollegen bzw. bei kleinen Beschwerden hilft man sich selbst. Die Leistungsunterschiede können sehr einfach durch einen kostenlosen PKV Vergleich von einen Versicherungsmakler oder Versicherungsmehrfachagent unter der Rubrik – Krankenversicherung Akademiker -gegenüber gestellt werden. Familienangehörige profitieren, soweit sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arzt als Versicherungsnehmer leben, im Rahmen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, von den preiswerten Ärzte-Tarifen.
Die Erstattung von Honoraren für die persönliche Behandlung von Angehörigen ist grundsätzlich nicht möglich. Benötigt der Ehe- oder Lebenspartner ein Krankentagegeld und ist selbst nicht Arzt oder Zahnarzt, so kann das Krankentagegeld über die üblichen Tagegeldtarife der Gesellschaft abgedeckt werden. Auch beim Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld gibt es für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte spezielle Tarife die nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit als Entschädigung für den Verdienstausfall aufkommen. Für den niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt besteht die Möglichkeit sich nach Ablauf von 3, 8, 10, 15, 21, 28, 42, 91, 182, oder 365 leistungsfreien Tagen seit Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit, das Krankentagegeld für jeden Kalendertag ohne zeitliche Höchstgrenzen bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zahlen zu lassen. Individuelle Regelungen sind bei Teilarbeitsunfähigkeit mit einer Zahlung von 50 % der vereinbarten Leistung bei einigen Unternehmen möglich. Zu beachten ist, dass die Meldung der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich an die Versicherung erfolgt. Wird eine längere Karenzzeit für das Krankentagegeld gewählt, so bedeutet das eine Beitragsersparnis. Die Staffelung des Krankentagegeldes bewirkt mehr Leistungen bei längerer ernster Erkrankung. Das tägliche Krankenhaustagegeld wird von der Versicherung ab dem ersten Tag im Krankenhaus gezahlt. Die Kombination aus Krankenhaustagegeld (ab 1. Tag) und einem gestaffelten Krankentagegeld ist jedem niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt zu empfehlen.
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