Aug
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Immer wieder liest man in der Presse oder hört in anderen Medien von Rückrufaktionen durch Hersteller von Produkten. Ein aufsehenerregender Rückruf betraf die Automobilbranche. Etwa sieben Millionen Autos der Marke Toyota wurden in die Werkstätten zurückgerufen, da es Probleme mit dem Gaspedal der Fahrzeuge gab. Kurze Zeit später rief der Konzern knapp eine halbe Million Fahrzeuge des Modells Prius zurück. Die Bremsanlagen der Autos mussten überarbeitet werden.

Es müssen jedoch nicht immer groß angelegte Rückrufaktionen sein. Häufig erfährt der Verbraucher eher am  Rande von einer solchen Aktion. Ein Rückruf sollte in jedem Fall beachtet werden, denn ansonsten kann es Ärger mit der Versicherung geben. Wer von einer Rückrufaktion und damit von der Gefahr, die von einem Produkt ausgeht, Kenntnis hat, der muss dem Rückruf folgen und den Defekt beheben lassen. Wer das unterlässt, der ist für Schäden haftbar, die durch zurückgerufene Produkte verursacht werden.

Zwar würde die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten durch das schadhafte Produkt entstehen, aufkommen. Unabhängig davon, ob der Besitzer des Produktes einen Rückruf nicht beachtet hat und es durch dieses Versäumnis zu einem Schadensfall gekommen ist, zahlt die Versicherung den Schaden vollständig. Das gilt beispielsweise dann, wenn eine dritte Person durch die Benutzung eines defekten Werkzeuges verletzt wird. Jedoch kann die Versicherung eventuell eine Regressforderung an den Versicherungsnehmer stellen. Forderungen von 5.000 Euro oder unter Umständen auch die doppelte Summe sind möglich.

Betrifft ein Rückruf ein versicherungspflichtiges Fahrzeug, so kann auch die Kaskoversicherung der Kfz Autoversicherung unter Umständen Versicherungsleistungen ausschließen. Im Allgemeinen übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für Schäden am eigenen Auto. Jedoch hängt die der Höhe der Schadenserstattung davon ab, wie viel Schuld der Fahrzeughalter bzw. der Fahrer am Unfall hatte. Anfang des Jahres 2008 trat ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, mit welchen die Rechnung in Prozentsätzen eingeführt wurde. Wer beispielsweise die Unfallschuld zu 70 Prozent selber trägt, dessen Versicherung zahlt nur 30 Prozent der Schadenssumme. Momentan gibt es noch keine Gerichtsurteile, die das Maß an Mitverschulden durch die Missachtung eines Rückrufs regeln, dennoch sind Einschränkungen seitens der Leistungen der Versicherung garantiert. Im schlimmsten Fall kann ein Fahrzeughalter vollständig auf dem Schaden sitzen bleiben und leer ausgehen, wenn er einen Rückruf des Autoherstellers missachtet.

Wer also keine Probleme mit seiner Versicherung riskieren möchte, der sollte grundsätzlich einem Rückruf unverzüglich Folge leisten und den Defekt beheben lassen. Nur so bleibt der Versicherungsschutz der Versicherung gewährleistet.

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