Bei der Basisrente handelt es sich um eine Form der staatlich geförderten Altervorsorge. Umgangssprachlich bezeichnet man die Basisrente, die es seit 2005 gibt, auch als Rürup Rente – benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Der Rentenversicherungsvertrag, auf dem die Rürup Rente beruht, entspricht in den Leistungskriterien und in der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Die Rürup Rente ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Bei der Basisrente gibt es kein Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausbezahlt werden kann. Der Betrag wird lebenslang verrentet. Ob die Rürup Rente geeignet für einen ist, kann nur individuell beantwortet werden. Diverse Vor- und auch Nachteile sind möglich. Vorteilhaft ist z.B. die staatliche Förderung. Weiters besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital nicht zu berühren, falls man länger arbeitslos ist – also bei der Anrechnung von Vermögen.
Als Nachteil entgegen gilt das nicht vorhandene Kapitalwahlrecht. Die Leistung erfolgt nämlich erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres – in Form einer Leibrente. Dazu kommt, dass Rürup-Verträge weder beliehen oder übertragen, noch verpfändet oder verschenkt werden können. Eine Kündigung oder die Auszahlung eines Rückkaufwertes kommen nicht in Frage. Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, verfällt das eingezahlte Kapital. Dem kann jedoch durch eine Zusatzversicherung vorgebeugt werden. Diese Versicherung ist eine Form einer Hinterbliebenen Rente.
Für eine Rürup Rente kommen nur all jene in Frage, die bei Vertragsabschluss vor dem 1. Jänner 2012 nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben. Die Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag entstehen, können nicht vererbt, beleiht, veräußert oder kapitalisiert werden. Beiträge zu Rürup-Verträgen können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der maximal anzusetzende Gesamtbetrag beträgt 20.000 Euro und bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro. Davon sind im Jahr 2010 70% steuerlich absetzbar.
Insbesondere Selbstständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung, noch in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, profitieren von der Rürup Rente. Und doch eignet sie sich nicht für alle Freiberufler gleichermaßen.
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