Eine Teilkaskoversicherung kann neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz- Haftpflichtversicherung auch noch zusätzlich abgeschlossen werden. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich, kann aber bei gewissen Schäden und Vorkommnissen hilfreich sein.
Mit einer Teilkaskoversicherung kann man je nach Anbieter unterschiedliche Schäden abdecken, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Der Diebstahl des Fahrzeugs kann auch durch diese Art der Versicherung abgedeckt werden. Solche Schäden können zum Beispiel Bissstellen sein, die durch einen Mader verursacht werden. Aber auch bei Fahrzeugen die nicht in einer Garage stehen können Schäden die durch das Wetter entstehen könnten abgedeckt werden. Wie umfassend eine solche Teilkaskoversicherung ist und welche Schäden sie abdeckt ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Zudem gibt es verschiedene Bedingungen für eine solche Versicherung, da ist zum Beispiel die Selbstbeteiligung die ganz individuell ausgehandelt werden kann. Die Selbstbeteiligung kann je nach Vertrag bei null Euro beginnen und bis auf 500 Euro ansteigen. Hier sollte jeder Kunde für sich entscheiden, was der finanzielle Rahmen bei ihm zulässt.
Eine Selbstbeteiligung hat bei der Teilkaskoversicherung auch Einfluss auf die Versicherungsprämie, welche der Versicherungsnehmer entrichten muss. Die Versicherungsprämien können jährlich, halbjährlich oder monatlich gezahlt werden.
Auch der Wert den das Auto hat sollte vor dem Abschluss einer solchen Versicherung berücksichtigt werden, da eine Teilkaskoversicherung bei jedem Schadensfall nicht mehr als den wirtschaftlichen Wert des Fahrzeuges ersetzen wird.
Bei Neuwagen und Leasingfahrzeugen sollte man sich überlegen ob eine Vollkaskoversicherung den höheren Kostenaufwand den eine solche Versicherung mit sich bringt nicht lohnt, da diese Versicherung im Regelfall immer den Neuwert des Fahrzeugs ersetzt. Vorausgesetzt es liegt keine mutwillige Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung vor.
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